Rechtsprechung
   LG Karlsruhe, 24.06.2002 - 11 T 245/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,12762
LG Karlsruhe, 24.06.2002 - 11 T 245/02 (https://dejure.org/2002,12762)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.06.2002 - 11 T 245/02 (https://dejure.org/2002,12762)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. Juni 2002 - 11 T 245/02 (https://dejure.org/2002,12762)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,12762) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzung der Zulässigkeit einer Taschengeldpfändung; Vereinbarkeit einer Taschengeldpfändung mit Art. 6 GG; Zulässigkeit der Berufung auf den Vollstreckungsschutz im Fall der Verurteilung der Schuldnerin wegen einer vorsätzlich begangenen Staftat; Bemessung der Höhe ...

  • zvi-online.de

    ZPO § 850b Abs. 2, § 850f Abs. 2
    Erweiterte Pfändbarkeit des Taschengeldanspruchs bei Forderung aus vorsätzlich begangener Straftat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1484
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Nürnberg, 28.01.1998 - 11 W 4066/97

    Billigkeit der Pfändung eines Taschengeldanspruchs

    Auszug aus LG Karlsruhe, 24.06.2002 - 11 T 245/02
    Diese Überlegung entspricht auch der in § 850 f Abs. 2 ZPO zum Ausdruck gebrachten gesetzgeberischen Wertung, nach der sich ein Schuldner im Rahmen der Zwangsvollstreckung wegen solchen Ansprüchen nur eingeschränkt auf Vollstreckungsschutz berufen kann (OLG Nürnberg FamRZ 1999, 505, 506).
  • OLG Brandenburg, 24.10.2001 - 8 W 259/01

    Zur Unpfändbarkeit des Taschengeldanspruchs

    Auszug aus LG Karlsruhe, 24.06.2002 - 11 T 245/02
    Bei dem Taschengeldanspruch handelt es sich um einen Teil des Ehegattenunterhalts gemäß §§ 1360, 1360 a BGB, welcher nach Maßgabe des § 850 b Abs. 2 ZPO der Pfändung unterliegt (zum Meinungsstand Zöller/Stöber, ZPO, 23. Auflage, § 850 b Rn. 18 f.; OLG Brandenburg, MDR 2002, 356; Brehm in: Staudinger/Jonas, ZPO, 21. Auflage, § 850 b Rn. 12, jeweils m.w.N.; Stöber, Forderungspfändung, 10. Auflage, Rn. 1031 a).
  • BVerfG, 13.06.1986 - 1 BvR 460/86

    Pfändung des Taschengeldanspruchs eines Ehegatten und Art. 6 GG

    Auszug aus LG Karlsruhe, 24.06.2002 - 11 T 245/02
    Die Pfändung des Taschengeldanspruches verstößt auch nicht gegen Art. 6 GG (BVerfG FamRZ 1986, 773).
  • OLG Celle, 04.10.1990 - 4 W 193/90

    Erlass eines Pfändungsbeschlusses und Überweisungsbeschlusses; Pfändbarkeit eines

    Auszug aus LG Karlsruhe, 24.06.2002 - 11 T 245/02
    Schließlich ist auch der Umfang der angeordneten Pfändung nicht zu beanstanden, nachdem der Schuldnerin ein Teil des Taschengeldes zur Befriedigung ihrer persönlichen Bedürfnisse belassen wurde (vgl. OLG Köln, Rechtspfleger 1995, 76; OLG Celle, NJW 1991, 1960; Stöber, a.a.O. Rn. 1031 k).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht